EINLEITUNG

WAS IST EINE
ENERGIE-GEMEINSCHAFT?

Eine Energiegemeinschaft bietet die Möglichkeit, gemeinsam Energie zu erzeugen, zu nutzen und zu speichern –  über die Grenzen des eigenen Grundstücks hinaus.

Unabhängigkeit erhöhen: Die Abhängigkeit von herkömmlichen Energieversorgern verringern und gleichzeitig aktiv zum Klimaschutz beitragen. 

Umwelt schützen: Nutze nachhaltige Energiequellen wie Sonnenkraft, um Deinen ökologischen Fußabdruck zu verringern. 

Gemeinschaft stärken: Arbeite mit anderen zusammen, um eine zukunftsfähige und umweltfreundliche Energieversorgung aufzubauen.

Quelle: https://energiegemeinschaften.gv.at/

Welche Modelle gibt es?

BEG

Bürgerenergie-gemeinschaft

Strom österreichweit selbst erzeugen und mit anderen teilen. Sie bieten die Möglichkeit, Strom gemeinschaftlich zu produzieren und zu verbrauchen: Von Kufstein bis nach Graz, von Salzburg bis nach Innsbruck.

EEG

Erneuerbare Energiegemeinschaft

Eine Energiegemeinschaft macht es möglich selbst erzeugte Energie lokal und regional zu erzeugen, zu nutzen, zu speichern und zu verkaufen.

GEA

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage

Haupt-oder Steigleitung, verbindet die einzelnen Teilnehmer, wodurch nicht das öffentliche Netz genutzt wird (z.B. gemeinsame Nutzung einer Photovoltaikanlage im Mehrparteienhaus)

Modelle im Detail

Bürgerenergiegemeinschaften - kurz BEG genannt - ermöglichen es allen elektrische Energie zu erzeugen, zu speichern, zu verbrauch und zu verkaufen – und das innerhalb ganz Österreich.

Für Bürgerenergiegemeinschaften gelten ähnliche Regelungen wie für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften. Im Gegensatz zur EEG darf die BEG nur elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Sie ist nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt und kann sich über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken. Auch in BEGs können die Mitglieder bzw. Gesellschafter Privat- und/oder Rechtspersonen sein, es gilt in gleicher Weise, dass die Gewinnerzielung nicht im Vordergrund stehen darf. Elektrizitätsunternehmen, Mittel-und Großunternehmen dürfen im Gegensatz zu EEGs an BEGs teilnehmen, sie dürfen dort aber nicht die Kontrolle ausüben. Kontrolle kann z.B. bedeuten, dass natürliche Personen, Gebietskörperschaften und Kleinunternehmen über die Mehrheit in der Mitgliederversammlung verfügen und die wichtigen Änderungen der Statuten beschließen können.

BEG IM ÜBERBLICK

  • mind.2 Teilnehmer
  • alle natürlichen und juristischen Personen
  • Strom
  • Rechtsform erforderlich
  • Verein, Genossenschaft, GmbH, …
  • Netzgebühren & Abgaben in voller Höhe
  • Räumlich unbegrenzt

VORTEILE IM ÜBERBLICK

  • Größere Kapazität und Erreichbarkeit – höheres Deckungsvermögen
  • Fair und stabil
  • Unabhängigkeit
  • Wissen woher es kommt – Bewusstsein stärken
  • Klimaschutz
BEG beitreten

Die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft - kurz EEG genannt - macht es möglich erneuerbare Energie gemeinschaftlich lokal und regional zu erzeugen und zu nutzen.

Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft darf Energie (Strom, Wärme oder erneuerbares Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. EEGs nützen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz), dabei müssen sie immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers angesiedelt sein. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sind auf den „Nahebereich“ beschränkt, welcher im Stromnetz durch die Netzebenen definiert wird. Die Teilnehmer:innen einer lokalen EEG sind innerhalb der Netzebenen 6 und 7 (Niederspannungsnetz) miteinander verbunden, werden auch die Netzebene 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk) und 5 mit einbezogen, spricht man von regionalen EEG. Mitglieder oder Gesellschafter von EEGs können Privat-oder Rechtspersonen sein, Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMUs. Sie müssen im Nahebereich der Erzeugungsanlage(n) angesiedelt sein. Als Organisationsform ist für EEGs vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich, allerdings stehen der regionale Nutzen und die Vorteile der Mitglieder im Vordergrund. Der Hauptzweck von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften liegt nicht im finanziellen Gewinn, dies muss in den Statuten verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben.

EEG IM ÜBERBLICK

  • mind. 2 Teilnehmer-Privatpersonen,Gemeinden, kleine und mittlere Unternehmen
  • Strom, Wärme und Gas aus erneuerbaren Quellen
  • Rechtsform erforderlich
  • Verein, Genossenschaft, GmbH, …
  • Reduzierte Netzgebühren & Abgaben
  • Räumlich begrenzt (lokal = Trafostation, regional = Umspannwerk)

VORTEILE IM ÜBERBLICK

  • Fair und stabil
  • Ersparnis der Netzgebühren (57%Reduktion in der lokalen EEG und 28% in der regionalen (Netzebene 6&7) – sogar 64% in Netzebene 4&5)
  • Wissen woher‘s kommt
  • Bewusstsein stärken und ab in die Unabhängigkeit
  • Gemeinsam statt einsam

Bei der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen - kurz GEA genannt - teilen sich eine Anlage, ein Haus, mehrere Parteien Strom.

Beider gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage wird der eigens erzeugte Strom (bspw. durch PV-Anlage am Dach einer Wohnanlage) von mehreren TeilnehmerInnen genutzt. Voraussetzung ist, dass die teilnehmenden Berechtigten an die selbe Hauptleitung angeschlossen sind und über eine gemeinsame Erzeugungsanlage verfügen. Das öffentliche Netz wird hierbei nicht verwendet. So können sich etwa MieterInnen oder EigentümerInnen in Mehrparteienhäusern, aber auch in Bürogebäuden oder Einkaufszentren zusammenschließen, um gemeinsam eine Erzeugungsanlage zu nutzen. Für gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen kommen grundsätzlich alle Technologien in Frage, neben Photovoltaikanlagen beispielsweise auch Windkraftanlagen, Kleinwasserkraft oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.

GEA IM ÜBERBLICK

  • mind. 2 Teilnehmer
  • alle natürlichen und juristischen Personen
  • Strom
  • Rechtsform nicht erforderlich
  • §16a Abs. 4 ElWOG Errichtungs- und Betriebsvertrag
  • Entfall Netzgebühren & Abgaben in voller Höhe
  • Innerhalb eines Gebäudes

VORTEILE IM ÜBERBLICK

  • Mit einer PV-Anlage ausgestattete Gebäude können den eigens produzierten Strom direkt vor Ort nutzen
  • Auch auf gewerblichen Gebäuden können gemeinschaftliche Erzeugeranlagen verbaut werden und zu einer Senkung der Stromkosten beitragen
  • Durch den gemeinschaftliche Verbrauch des Stroms bzw. der Nutzung der Anlage steigt die Wirtschaftlichkeit und die Anlage amortisiert sich schneller
  • Mit dem eigenes erzeugten Strom sparen die NutzerInnen Energiekosten, Kosten für den Netzbetreiber, sowie steuerliche Abgaben
Quelle: https://energiegemeinschaften.gv.at/schritte-zur-gruendung/

FUNKTION

WIE FUNKTIONIERT EINE
ENERGIE-GEMEINSCHAFT?

Eine Energiegemeinschaft besteht aus mehreren Mitgliedern – das können Privatpersonen, Unternehmen oder Gemeinden sein – die gemeinsam eine oder mehrere erneuerbare Energiequellen, wie PV-Anlagen und Wasserkraftwerkanlagen über Grundstücksgrenzen hinaus gemeinsam, nutzen.

Der erzeugte Strom wird unter den Mitgliedern aufgeteilt und die nicht verbrauchte Energie ins Netz eingespeist. So profitieren alle von den Vorteilen der gemeinsamen Energieproduktion

Gemeinschaft stärken: Arbeite mit Nachbarn, Unternehmen und Kommunen zusammen, um eine umweltfreundliche Zukunft zu gestalten.

Nachhaltigkeit fördern: Reduziere Deinen ökologischen Fußabdruck durch die Nutzung lokaler, grüner Energie.

Energie nutzen und teilen: Überschüssige Energie wird geteilt, der Überschuss geht ins Netz.

Wie funktioniert eine EEG bei unterschiedlichen Bedingungen?

Mitglieder mit einer PV-Anlage speisen bei Sonnenschein in der EEG ein, welche in Echtzeit nun von allen Mitgliedern genutzt werden kann.

Bei Schlechtwetter wird deutlich weniger Strom von PV-Anlagen produziert. Sind andere Energiequellen, wie Wasserkraft in der Gemeinschaft, wird Strom hieraus bezogen.

In der Nacht ist es ähnlich, wie bei Schlechtwetter - die PV-Anlagen erzeugen keinen Strom. Hier wird auch auf alternative, grüne Stromquellen ausgewichen.

Mitglieder

WER KANN 
MITMACHEN?

Energiegemeinschaften sind für jeden offen!

Egal ob Du eine Privatperson bist, die faire Energiekosten haben möchte, ein Unternehmen, das nachhaltiger werden will, oder eine Gemeinde, die eine grüne Initiative starten möchte – Du kannst Teil einer Energiegemeinschaft werden und gemeinsam mit anderen die Vorteile erneuerbarer Energie nutzen.

Privatpersonen: Nutze Sonnenenergie für Dein Zuhause und senke Deine Stromkosten.

Unternehmen: Steigere Deine Nachhaltigkeit und spare Energiekosten.

Gemeinden: Schaffe eine nachhaltige Energieversorgung für Deine Gemeinde und fördere den Zusammenhalt.

Gemeinsam Energie erzeugen - Modelle im Vergleich

Quelle: https://energiegemeinschaften.gv.at/
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Investition

Die Kosten im Überblick.

Kostenart
Wer trägt
die Kosten?
Wer veranlasst
die Kosten?

Gründung: Je nach Gesellschaftsform (ca. 30€)

verbindlich

Energie Marie (Verein)

gesetzlich vorgegeben

Energiepreis

verbindlich

(kann auch 0 cent/kWh sein)

Mitglieder

Energiegemeinschaft

Kaution

optional

Mitglieder

Energiegemeinschaft

Mitgliedsbeitrag

optional

Mitglieder

Energiegemeinschaft

Netzgebühren

entfallen bei EEG zum Teil

bei BEG sind sie verbindlich

Mitglieder

gesetzlich vorgegeben

Nachschusspflicht

optional

Mitglieder

Energiegemeinschaft

Verwaltungskosten

optional

(nach Vereinbarung)

Energiegemeinschaft

Vertrag mit

Energiegemeinschaft

Andere Dienstleister der EG

optional

Energiegemeinschaft

Vertrag zwischen Dienstleister und Energiegemeinschaft